ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

  1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten spätestens bei Annahme der Ware bzw. Ausführung der Dienstleistung als angenommen. Davon abweichenden Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hierdurch ausdrücklich widersprochen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Davon unberührte Bedingungen bleiben weiterhin in Kraft.
  2. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn wir dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung gegeben oder die Lieferung bzw. Erbringung der Dienstleistung stillschweigend ausgeführt haben.
  3. Telefonische Aufträge nehmen wir nur unter Vorbehalt entgegen. Wir haften nicht für Irrtümer bei fernmündlichen Vereinbarungen.

2. Preise, Zahlung

  1. Der Auftraggeber akzeptiert den vereinbarten bzw. den ihm vorliegenden oder bekannten Preis (allgemeine Preisliste), sofern er diesem bei der Auftragserteilung nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Alle Preise gelten ab unserem Betrieb ausschl. Verpackung und werden in Euro (€) berechnet.
  3. Es gilt immer das jeweils auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel. Maßgeblich ist jeweils das Rechnungsdatum. Die Zahlung hat innerhalb der genannten Fristen so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitsdatum zur Verfügung steht. Bei Überschreitung des Zahlungsziels können wir Verzugszinsen in Höhe der für Kreditinanspruchnahme banküblichen Sätze berechnen.
  4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigenmächtig bzw. ohne vorherige Rücksprache Änderungen oder Kürzungen am Rechnungsbetrag vorzunehmen (Skontierung ausgenommen).
  5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

3. Eigentumsvorbehalt

4. Beanstandungen, Garantie

  1. Jegliche Beanstandung der von uns gelieferten Waren und Geräte muss uns innerhalb von 8 Tagen nach dem Empfang durch den Auftraggeber angezeigt werden. Wir übernehmen Garantieleistungen auf ausgeführte Arbeiten bis zur Dauer von 30 Tagen, für den Verkauf von Waren bis zur Dauer von einem Jahr. Sofern uns vom Auftraggeber mangelhafte Arbeit oder minderwertiges Material nachgewiesen wird, leisten wir (nach unserer Wahl) entweder kostenlosen Ersatz oder wir führen kostenlose Nachbesserung durch.
  2. Zu reklamierende Teile sind uns kostenfrei anzuliefern.
  3. Bei unsachgemäßer Handhabung oder Lagerung erlischt jeglicher Garantieanspruch. Geräte, welche auf Wunsch des Auftraggebers nicht komplett einsatzbereit ausgeliefert werden (z.B. Schneideinsätze ohne Schneiddüsen) sind von der Garantie ausgeschlossen.
  4. Wir weisen den Auftraggeber darauf hin, dass Reparaturen aus Kostengründen nicht ausschließlich mit Original-Ersatzteilen des jeweiligen Geräteherstellers durchgeführt werden. Aus diesem Umstand lassen sich vom Auftraggeber keinerlei Regreßansprüche ableiten.

5. Lieferung, Versand

6. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Mülheim an der Ruhr, im Oktober 2009

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